Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art

Was heißt das?

Hier gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen dürfen nicht überholt werden.

Was bedeutet das?

Überholen Sie die genannten Fahrzeuge nicht. Das Überholen von Motorrädern ohne Beiwagen, Mofas, Straßenbahnen und nicht motorisierte Fahrzeuge ist jedoch erlaubt. Allerdings ist auch für einspurige Fahrzeuge wie Motorräder das Überholen anderer zweispuriger Fahrzeuge verboten.

Dieses Zeichen ist wirklich nur dort anzuordnen, wo Gefährlichkeit des Überholens nicht ausreichend erkennbar ist.

Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen, in der Regel auf beiden Straßenseiten anzubringen.

Die gleiche Bedeutung wie Zeichen 276: Überholverbot hat auch eine durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung (Mittellinie).

Durch ein Zusatzzeichen kann die Länge des Verbots angegeben werden. Bei einem kurzen Überholverbot kann dann das aufhebende Zeichen entfallen.