Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t

Was heißt das?

Hier gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen. Pkws und Kraftomnibusse sind aus diesem Verbot ausgenommen.

Was bedeutet das?

Wenn Sie z.B. mit einem Lkw oder einem Lastzug über einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5t, mit einer Zugmaschine, mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug oder mit einem Motorrad mit Beiwagen unterwegs sind, dürfen Sie hier nicht überholen. Mit dem Zusatzschild „7,5t“ gilt das Verbot nur, wenn die zulässige Gesamtmasse die angegebene Grenze überschreitet.