Ende des Überholverbotes

Was heißt das?

Hier gilt das Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen.

Was bedeutet das?

Wenn Sie mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t oder mit einer Zugmaschine unterwegs sind, dürfen Sie ab hier wieder überholen.