Fahrverbot für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Was heißt das?

Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern dürfen hier nicht fahren. Für diese Fahrzeuge gilt ein Verbot.

Was bedeutet das?

Hier ist das Fahren mit diesen Fahrzeugen untersagt. Sie müssen einen anderen Weg nehmen. Zu gefährlichen Gütern zählen unter anderem: Benzin, Öl und Gas.