Nur für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde

Was heißt das?

Das ist ein Zusatzschild. Das Zeichen weist auf Schwerbehinderte hin.

Was bedeutet das?

Wenn das Zusatzschild mit einem Parkschild in Verbindung gebracht wird, dürfen auf diesem Parkplatz nur Schwerbehinderte parken. Für andere Verkehrsteilnehmer ist das Parken hier untersagt. Bei Verstoß gegen diese Vorschrift, kann ein Bußgeld von 35€ fällig werden. Außerdem kann hier auch der Abschleppdienst gerufen werden, die Kosten für diesen müssen Sie auch selbst tragen. Auch ein parken von unter drei Minuten ist unzulässig.