Was heißt das?
Das ist ein Gefahrenzeichen. Das heißt, dass Sie mit einem erhöhten Aufkommen von Kraftomnibussen rechnen müssen. Diese können ausschwenken oder breiter als die Fahrbahn sein.
Was bedeutet das?
Um Fußgänger nicht zu gefährden, gilt die Regel nur in Schrittgeschwindigkeit an einem haltenden Omnibus, der die Warnblinkanlage eingeschalten hat, vorbei zu fahren. Schrittgeschwindigkeit bedeutet höchstens 7 km/h. Diese Verkehrsregel gilt für beide Fahrbahnen!
Sollte ein Bus unter dem Fahren die Warnblinkanlage einschalten, so bedeutet das dass er sich einer Haltestelle nähert. In diesem Fall darf der Omnibus nicht überholt werden, bis er die Bushaltestelle erreicht hat. Mit einem sicheren Abstand kann dann sehr langsam daran vorbei gefahren werden.
Blinkt ein Bus links, weil er von der Haltestelle abfahren möchte, so ist ihm Vorfahrt zu gewähren.