Nur von … bis

Was heißt das?

Das ist ein Zusatzschild. Die hier vorliegenden Vorschriften gelten nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr.

Was bedeutet das?

Wird das Zusatzschild durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung erweitert, dann gilt diese nur an den vorgegebenen Tagen in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten treten die Vorschriften außer Kraft.