Was heißt das?
Das Zeichen 239 zeigt, dass es hier einen Sonderweg für Fußgänger gibt. Für andere Verkehrteilnehmer, ausgenommen Rad fahrende Kinder bis 10 Jahre, ist die Benutzung des Fußgängerweges verboten.
Was bedeutet das?
Fußgänger müssen diesen Weg benutzen. Durch das Zusatzschild „Lieferverkehr frei“ dürfen auch Lieferanten den Fußgängerweg befahren, allerdings dürfen sie nur in Schrittgeschwindigkeit fahren und sie müssen auf die Fußgänger Rücksicht nehmen.
Ein gemeinsam von Fußgängern und Fahrradfahrern genutzter Weg wird durch das Verkehrszeichen Sonderweg für Fußgänger/Radfahrer angezeigt. Größere Bereiche in denen der Verkehr auf Fußgänger beschränkt ist, werden als Fußgängerzone gekennzeichnet.