Parkscheibe ist erforderlich

Was heißt das?

Diese Parkscheibe ist erforderlich, wenn das Parken mit Parkscheibe vorgeschrieben wird. Durch die Parkscheibe kann kontrolliert werden wie lange Sie Ihr Fahrzeug schon geparkt haben.

Was bedeutet das?

Bevor Sie Ihr Fahrzeug verlassen, müssen Sie erst die Parkscheibe richtig einstellen. Der Zeiger muss immer auf die halbe Stunde nach dem Zeitpunkt zeigen, an dem Sie auf dem Parkplatz angekommen sind. Kommen Sie also um 10:32 Uhr an muss der Zeiger auf 11:00 Uhr. Kommen Sie um 15:11 Uhr an, muss der Zeiger auf 15:30 Uhr eingestellt werden. Sie dürfen die Zeit, welche auf dem Verkehrsschild angegeben ist nicht überschreiten, ansonsten droht Ihnen ein Strafzettel.

Mit einem Strafzettel können Sie außerdem rechnen, wenn Ihre Parkscheibe nicht der Norm der Straßenverkehrsordnung entspricht. Sie darf nicht von den Maßen 115 x 110 mm abweichen. Zudem muss Sie genau das blau haben, welches sich auch in den Verkehrzeichen widerfindet. Sollten Sie keine Parkscheibe dabei haben, und einen Zettel mit der Ankunftszeit auf Ihre Amaturen legen, wird dies ebenfalls als Falschparken gewertet und es droht ein Knöllchen.

Bringen Sie die Parkscheibe gut sichtbar in Ihrem Auto an und halten Sie sich an die vorgegebene Höchstparkdauer.