Fußgängerüberweg

Schild: Fußgängerüberweg

Was heißt das?

Hier ist ein Fußgängerüberweg. Hier muss den Fußgängern das Überqueren der Straße gewährt werden.

Was bedeutet das?

Der Fußgängerüberweg, welcher volkstümlich besser als Zebrastreifen bekannt ist, ist eine Querungsanlage für Fußgänger sowie Kranken- und Rollstuhlfahrer. Die amtliche Abkürzung hierfür lautet FGÜ. Neben dem Hinweis, dass sich hier ein FGÜ befindet, muss dieser entsprechend Beschildert sein.

Ist erkenntlich, dass Fußgänger, Fahrer von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen den Fußgängerweg überqueren möchten, so haben Fahrzeuge diesen Vorrang zu gewähren. Fahren Sie mit mäßiger Geschwindigkeit heran und warten Sie, wenn nötig. Für Schienenfahrzeuge gilt diese Vorschrift nicht.

Fahrradfahrer

Fahrradfahrer haben keine verkehrsrechtliche Sonderstellung solange sie sich auf dem Fahrrad befinden. Es ist ihnen nicht verboten den Zebrastreifen zu überfahren, allerdings ist dies erst dann möglich nachdem die Fahrbahn frei ist. Möchten Radfahrer überqueren, ohne zu warten, so ist es ihnen vorgeschrieben vom Rad zu steigen und dieses zu schieben.

Halten

Bei stockendem Verkehr darf nicht auf dem Fußgängerweg gehalten werden. Zudem darf nicht auf sowie bis zu 5 Meter vor ihm geparkt werden. Außerdem darf hier nicht überholt werden, ein bereits begonnener Überholvorgang muss bis zum Erreichen des Streifens beendet sein.

Örtliche Vorraussetzungen

Zebrastreifen sind nur dann zulässig, wenn die Höchstgeschwindigkeit 50 Km/h beträgt, jeweils nur ein Fahrstreifen pro Richtung vorhanden ist und auf beiden Straßenseiten ein Gehweg vorhanden ist.

Geschichte

Um Fußgängern eine sicherere Querung der Straße zu ermöglichen, wurden im Römischen Reich die sogenannten Fußgängerfurten in Form von auf den Fuhrwerk-Fahrbahnen verteilten Trittsteinen im Straßennetz erbaut. So wurden Wagenführer zur erhöhten Aufmerksamkeit gezwungen.

Im 19. Jahrhundert nahm in den großen Städten der Verkehr stark zu. In England kamen typischerweise auf 1 Millionen Einwohner 50 bis 60 Verkehrstote pro Jahr.
Nach dem 2. Weltkrieg nahm in den westlichen Städten der Automobilverkehr stark zu. Fußgängern gelang es oft nur mit Risiken, eine belebte Straße zu überqueren. Die Britische Regierung nahm sich dieses Problems an, ließ 1948 an Verkehrskreuzungen in London Straßenmarkierungen in Form von zwei parallelen punktierten Linien anbringen und veröffentlichte Schulungsfilme zum sicheren Überqueren stark befahrener Straßen.

Erstmals taucht der Zebrastreifen am 19.09.1949 in dem in Genf unterzeichneten Protokoll über Straßenverkehrszeichen auf.
Die Fahrbahnüberquerung wurde 1951 in Großbritannien gesetzlich verankert, allerdings gab es 1949 schon erste Vorläufer. Leonard James Callaghan, der spätere Premierminister, setze sich bereits 1947 für die Zebrastreifen ein.

1952 wurde vermutlich der erste Fußgängerüberweg in Ost-Berlin angelegt. Darauf folgten 12 Zebrastreifen in München. Ein Jahr später wurde der Übergang in die westdeutsche Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Allerdings wurde erst 1964 eingeführt, dass Fußgänger hier Vorrang haben. Drei Jahre später, wurden viele Fußgängerüberwege wieder beseitigt, mit der Begründung, den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten.

2007 wurde in Baden-Württemberg der erste Fußgängerüberweg Deutschlands mit Markierungsleuchtknöpfen in Betrieb genommen. Diese LED-Leuchten, die vor der Zebrastreifenmarkierung in die Fahrbahn eingelassen werden, beginnen zu blinken, sobald ein Fußgänger auf den Zebrastreifen zugeht. So soll die Aufmerksamkeit und Anhaltbereitschaft der Autofahrer erhöht werden. Allerdings wurde die Beleuchtung einen Monat später wieder abgeschaltet.