Lieferverkehr frei

Was heißt das?

Das ist ein Zusatzschild. Lieferverkehr darf hier fahren.

Was bedeutet das?

Wenn das Zusatzschild zum Beispiel mit dem Schild „Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art“ aufgestellt ist, kann der Lieferverkehr trotzdem hier fahren. Für andere Verkehrsteilnehmer gilt das Zusatzschild nicht.

Was genau unter Lieferverkehr zu verstehen ist, definiert die StVO nicht. Juristisch versteht man unter Lieferverkehr jedoch den „zur Führung und Aufrechterhaltung eines Geschäfts- oder Gewerbebetriebes erforderlichen geschäftsmäßig durchgeführten Transports von Gegenständen.“

Privatpersonen dürfen explizit nicht einfahren, auch wenn sie etwas Großes liefern. Die beschilderte Strecke darf auch nicht zur Abkürzung verwendet werden. Die zu beliefernde Adresse muss sich innerhalb des beschilderten Bereichs befinden.

Das Schild Lieferverkehr frei ermöglicht somit vor allem Gewerbetreibenden in Fußgängerzonen ihrem Geschäftsbetrieb nachzugehen.