Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5t

Was heißt das?

Hier gilt ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen. PKWs und Kraftomnibusse sind aus dem Verbot ausgenommen.

Was bedeutet das?

Die Fahrbahn ist für die genannten Fahrzeuge gesperrt. Durch das Zusatzschild „7,5t“, gilt das Verbot nur, sofern die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeugs, einschließlich Anhänger, die angegebene Grenze überschreitet.