Park-Warntafel

Was heißt das?

Das ist eine Park-Warntafel. Diese Tafel ersetzt in bestimmten Fällen die Beleuchtung des Fahrzeuges mit eigener Lichtquelle.

Was bedeutet das?

Ganz oder teilweise auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge sowie Anhänger und Züge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5t, müssen bei Dunkelheit entweder durch eine eigene Lichtquelle beleuchtet oder mit Parkwarntafeln gekennzeichnet werden. Damit ist auch das Schrägparken sowie Parken in Parkbuchten usw. eingeschlossen.

Anbringung

Je eine Tafel muss vorn und hinten auf der dem Verkehr zugewandten Seite des Fahrzeugs oder Anhängers angebracht sein. Allerdings dürfen die Tafeln ausschließlich beim Parken sichtbar sein.

Die Tafeln müssen möglichst nah über der Fahrbahn befestigt sein und dürfen den höchsten Punkt von höchstens 1 m nicht überschreiten. Rückstrahler sowie amtliche Kennzeichen dürfen durch die Tafeln nicht verdeckt werden.

Hinweis

Diese Vorschrift gilt ausschließlich innerhalb geschlossener Ortschaften!